Das Wind-an-Land-Gesetz
Artikel vom 17.03.2023

Symbolbild: Pixabay
„Wir alle haben einen großen Wunsch – der Strom soll aus der Steckdose kommen. Und ich bin mir sicher, dass wir künftig ohne erneuerbare Energien nicht auskommen werden“, sagte Bürgermeister Henning Kaars auf der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität. Gesprächsthema war das seit 1. Februar in Kraft getretene Wind-an-Land-Gesetz. Dieses von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz verfolgt das Ziel, den Ausbau der Windenergie in Deutschland schneller voranzubringen. So soll sich der Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2023 in Deutschland verdoppeln. Dabei nimmt die Windenergie eine bedeutende Rolle ein. Um das Ziel zu erreichen, haben die Länder die Aufgabe, bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie auszuweisen.
Bereits im Jahr 2014 gab die Gemeinde Jade für Windenergie eine Standortpotenzialanalyse in Auftrag. Mit ihrer Hilfe wurden im Gemeindegebiet verschiedene Potenzialflächen erarbeitet. Die Wahl des Gemeinderats fiel schließlich auf eine Fläche in Bollenhagen und eine in Jaderaußendeich. Der Rat strebte damit eine Konzentrationsplanung an, da er auf diese Weise eine „Verspargelung“ der Landschaft vermeiden wollte. In Bollenhagen ist der Windpark umgesetzt worden und eine der Anlagen wird von der Energiegenossenschaft Jade betrieben. Die andere gewählte Potenzialfläche in Jaderaußendeich wurde bisher noch nicht realisiert. „Wir wollen als Gemeinde diese Projekte angehen und müssen dabei aktiv am Ball bleiben“, sagte Bürgermeister Henning Kaars nachdrücklich.
Für den Landkreis Wesermarsch liegt die Flächenquote für die Windenergie bei 1,82 Prozent, dies wurde durch eine Studie des Landes rechnerisch ermittelt. Wie Fachbereichsleiterin Jana Suhr von der Gemeinde Jade berichtete, werde der Landkreis Wesermarsch nach eigenen Aussagen diese Prozentzahl bis Ende 2031 erreichen. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass die in Ovelgönne, Stadtland und Nordenham noch laufenden Verfahren entsprechend realisiert werden können. Hinzu kommt die auf Landesebene noch fehlende Gesetzgebung. Ausschussvorsitzender Ulrich van Triel (Bündnis 90/Die Grünen) fügte hinzu, dass einige Landkreise mehr Flächen für Windenergie ausgewiesen haben als es ihnen von dem zugewiesenen Teilziel auferlegt wurde. Die so erzielten „Überschüsse“ würden dann als Puffer dienen. Damit hätte der Landkreis auch keinen Anlass, in die Planungshoheit der Gemeinde einzugreifen und mittels des Regionalen Raumordnungsprogramms Flächen für die Windenergie auszuweisen. Knut Brammer (CDU) schlug vor, sich hinsichtlich der Thematik Windenergie und des daran geknüpften neuen Gesetzes noch einmal von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser könnte gegebenenfalls auf potenzielle Risiken hinweisen. Und auch die Attraktivität für Touristen dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Michael Rettberg (SPD) verwies zudem auf die unterbrochene Standortpotenzialstudie für mögliche Windenergie-Flächen. Wie soll damit weiterverfahren werden? Er selbst sprach sich für eine Fortführung aus, ebenso Knut Brammer.
Ulrich van Triel vertrat in diesem Punkt eine andere Meinung: Er sprach sich gegen die Studie aus und warb dafür, das Landesgesetz abzuwarten und später die entsprechenden Vorgaben in die Studie einzubinden. Michael Rettberg und Knut Brammer plädierten dafür, die Studien fortzuführen und sich mit ihrer Hilfe Potenziale aufzeigen zu lassen, die nach den geltenden Gesetzen gültig sind. Daraufhin könne dann detailierter über die weitere Ausweisung von Flächen für Windenergie entschieden werden. Carsten Severin (FDP) gab darüber hinaus zu bedenken, dass überlegt werden sollte, wie der produzierte Strom innerhalb der Gemeinde genutzt werden könne. So müsse in windstillen Phasen weiterhin Strom eingekauft werden, da es an Speichermöglichkeiten fehle.
Schließlich stimmten die Ausschussmitglieder für folgenden Beschluss: „Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt dem Rat der Gemeinde Jade mit 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung,
a) den Bericht des Landkreises Wesermarsch zum Stand des vom Land zugewiesenen Flächenziels zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass der Landkreis Wesermarsch aktuell das Flächenziel von 1,82 Prozent auch unter Anwendung des Abzugswertes von 75 Meter der auf Ebene der Bauleitplanung bereits ausgewiesenen bzw. konkret in Planung befindlichen Flächen erreichen und den Kommunen insofern keine Flächenvorgabe über Ausweisung im RROP oder durch einen Teilplan WEA machen wird.
b) im Rahmen der dadurch möglichen kommunalen Planungshoheit die Potenzialstudie fortzuführen.
c) bis dahin die Verwaltung/den AKHH zu beauftragen, mit Blick auf die Einnahmesituation der Gemeinde und möglichen Angeboten für die Bürger*innen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten der Nutzung von erneuerbaren Energien zu untersuchen und den Fachausschüssen vorzustellen.
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