Tempo 30 für alle abgelehnt
Artikel vom 29.03.2023
Symbolbild: Pixabay
Von großer Dringlichkeit war das Thema „Ausdehnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Dorfstraße in Bockhornerfeld“ bei einer Sitzung des Bockhorner Ordnungs- und Feuerschutzausschusses. Anwohner Mirco Osterthun hatte Mitte des Jahres 2021 den Antrag an die Gemeinde gestellt, auf der Dorfstraße eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h für sämtliche Fahrzeuge einzuführen. Da für verkehrsrechtliche Anordnungen grundsätzlich der Landkreis Friesland zuständig ist, war der Antrag an diesen weitergeleitet worden. Hier erfolgte allerdings keine Antragzustimmung, weil es sich hier nicht um einen Gefahrenbereich handele. Mittlerweile liegt dem Landkreis eine Unterschriftensammlung mit 127 Stimmen aus der Dorfgemeinschaft Bockhornerfeld für die Einführung der Tempo-30-Zone vor.
Bereits vor der Besprechung des Tagesordnungspunktes durch die Ausschussmitglieder wurde die Thematik in der Einwohnerfragestunde von Anwohnern Bockhornerfelds angesprochen. So äußerte eine Anwohnerin, dass ihrer Meinung nach insbesondere bei den im Ort vorhandenen vier Bushaltestellen durchaus ein Gefahrenbereich vorliege und hier „gefühlt alle Fahrzeuge zu schnell fahren“. Bürgermeister Thorsten Krettek antwortete hierauf, die Situation sei durch die Anbringung der Leitpfosten durch die Gemeinde schon etwas entschärft worden. Die Einführung einer Tempo-30-Zone beinhalte zum einen, dass fortan rechts vor links gelten müsse, zudem werden damit bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel eine Anpassung des Straßenbildes sowie die Umsetzung der Ortstafeln und weiterer Beschilderung notwendig. Jede dieser Maßnahmen werde etwa 12.000 Euro kosten, erläuterte Thorsten Krettek weiter.
Doris Meinen (CDU) sagte, sie glaube nicht, dass es in Bockhornerfeld akzeptiert werde, wenn dort durchgängig 30 km/h angeordnet werden. Da nicht alle Mitglieder der Dorfgemeinschaft hinter dem Antrag stehen (das Thema war dort kontrovers diskutiert worden, Anm. d. Red.), habe sie diesbezüglich noch mehr Bedenken. Sie schlug zudem vor, einen Blitzer in Bockhornerfeld aufzustellen.
Rolf Scherer (PFF) hob hervor: „Wir sind nicht die Genehmigungsbehörde. Wir wollen es allen recht machen, können es aber in diesem Fall nicht.“ Er betonte zudem, er wundere sich, dass bei der Sitzung keine Vertreter der Dorfgemeinschaft Bockhornerfeld anwesend seien. Mit Bezug auf die Ergebnisse der im August 2022 sowie im März 2023 erstellten Messprotokolle sagte Rolf Scherer allerdings, er finde durchaus, dass überprüft werden müsse, wenn ein Viertel der erfassten Fahrzeuge dort zu schnell fahre. Er plädierte im Folgenden dafür, zu prüfen, ob die entsprechenden Baumaßnahmen – bzw. die Umsetzung der Links-vor-Rechts-Regelung – im Außenbereich tatsächlich umgesetzt werden müssen bzw. ob es dafür Zuschüsse geben könne.
Torben Eilers (CDU) äußerte, er tue sich sehr schwer damit, in Bockhornerfeld 30 km/h einzuführen. Zudem finde er eine Rechts-vor-Links-Regelung dort „noch gefährlicher“. Weiterhin gebe es für Lkw an dieser Stelle bereits die 30-km/h-Regelung – somit werde sich für diejenigen Lastkraftwagen, die dort bereits jetzt schneller fahren, durch eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung keine Änderung ergeben.
Harald Duttke (FDP) verwies auf den „Fehler“, der in der Gemeinde Bockhorn in der Langen Straße mit der 30-km/h-Regelung gemacht worden sei – hierbei seien „die Kosten explodiert“. Wenn dasselbe Procedere jetzt auch in Bockhornerfeld durchgeführt werde, stelle sich die Frage: „Wer soll das bezahlen?“ Man dürfe diesen Fehler hier nicht noch einmal machen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltete schließlich, die Verwaltung damit zu beauftragen, „die flächenmäßige Verkehrsplanung entlang der Dorfstraße anzupassen um einen Antrag auf verkehrsbehördliche Genehmigung einer Tempo-30-Zone im Bereich der Dorfstraße bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.“ Weiter werde „die Verwaltung ermächtigt, alle notwendigen baulichen Maßnahmen und notwendige Beschilderungen durchzuführen, sobald die Genehmigung vorliegt.“
Mit zwei Dafür-Stimmen und einer Enthaltung wurde dem Beschlussvorschlag letztlich nicht gefolgt.
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