Adoption nicht anerkannt – seit acht Jahren wartet er auf seinen Sohn
Artikel vom 25.04.2022

Jasbir Singh Dhot hat in seiner Wohnung viele Familienfotos an den Wänden aufgehängt. Besuchen konnte sein Adoptivsohn ihn dort noch nie. Bild: Friederike Liebscher
Vor acht Jahren adoptierten der Oldenburger Busfahrer Jasbir Singh Dhot und seine Frau ein Baby in Indien. Bis heute erkennen die Behörden diese Adoption nicht an, und die Familie muss getrennt leben.
Seit acht Jahren wartet in Wahnbek ein fertig eingerichtetes Kinderzimmer auf den achtjährigen Anoopjot. Seit acht Jahren sieht Jasbir Singh Dhot seine Frau nur zweimal im Jahr. Und seit acht Jahren gibt der 59-Jährige die Hoffnung nicht auf, dass seine Familie doch noch gemeinsam leben kann.
Er selbst ist vor 31 Jahren nach Deutschland gekommen. In Oldenburg kennen ihn viele Menschen – Jasbir Singh Dhot ist seit über zehn Jahren Fahrer in der Stadtbusflotte der VWG. Seine Frau Charanjit lebte seit 2003 bei ihm. „Wir wollten immer Kinder, aber es hat nicht geklappt“, erzählt er. Umso mehr freute sich das Paar im Jahr 2014, als sich die Chance bot, ein Baby aufzunehmen. „Mein Neffe und seine Frau konnten nicht für ein weiteres Kind sorgen und wollten es zur Adoption freigeben. Wir wollten es gern annehmen.“ Gleich nach der Geburt von Anoopjot adoptierten sie ihn, seitdem lebt der Junge bei Dhots Frau und ihrer Familie im Nordwesten Indiens, 80 Kilometer von der pakistanischen Grenze entfernt.
Alle Anträge abgelehnt
Anders als geplant, konnte das Ehepaar den Sohn bislang nicht nach Deutschland holen. Zwar hatte schon im Jahr 2015 das Jugendamt die Wohnung und das Umfeld in Wahnbek in Augenschein genommen und als geeignet eingestuft und den so genannten Home Study Report an die Behörden in Indien und Deutschland weiter geleitet. Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg lehnte dennoch im Jahr 2017 die Anerkennung der Adoption ab. Ein weiterer Antrag wurde Ende letzten Jahres abschlägig beschieden. Das Familiengericht in Oldenburg und das Oberlandesgericht lehnten die Anerkennung der Adoption ebenfalls ab. Ein Gericht in Indien hat die Adoption indes bereits zweimal bestätigt, 2015 und nochmals 2017. International anerkannt wird das dortige Verfahren jedoch nicht.
Patrick Katenhusen, Fachanwalt für Straf- und Migrationsrecht in Oldenburg, vertritt Familie Dhot. „Eine Auslandsoption muss in Deutschland anerkannt werden“, erklärt er. Dafür gebe es das sogenannte Haager Adoptionsabkommen. Zuständig ist die GZA in Hamburg, die im Fall Dhot den Prozess dieser Anerkennung um Jahre verschleppt habe. Daraufhin habe die Familie beschlossen, einen anderen Weg der Anerkennung über das Familiengericht zu wählen. Dass dieser Versuch fehlgeschlagen sei, liege auch an der mangelhaften Übersetzung der Akten aus Indien. „Man muss sagen, dass Familie Dhot bei der Adoption alles richtig gemacht hat. In Indien ist das klar dokumentiert.“
Einsamer Vater
Jasbir Singh Dhot ist verzweifelt. Zwar kann er seine Familie jeden Tag in Videotelefonaten sehen und sprechen, doch Besuche in Indien sind höchstens zweimal im Jahr möglich. Selbst ein Touristenvisum für einen Besuch in Deutschland werde für seinen Sohn nicht genehmigt, sagt er. Der 59-Jährige wirkt sehr gefasst, die Belastung der Auseinandersetzungen mit den Behörden und die Einsamkeit in der Wohnung mit leerem Kinderzimmer merkt man ihm aber doch an. „Anoopjot ist unser Sohn, seit er auf der Welt ist. Er könnte nicht einen Tag ohne meine Frau leben. Er würde gern nach Deutschland kommen“, erzählt Jasbir Singh Dhot. Er wird seine Familie erst im November wiedersehen, dann ist die nächste Reise geplant. Dauerhaft nach Indien zurückkehren möchte er eigentlich nicht. „Ich lebe schon mein halbes Leben hier in Deutschland“, sagt er.
Geringe Chance
Gemeinsam mit seinem Anwalt hat er Anfang diesen Jahres eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, in dem sie sich auf den Schutz der Familie im Grundgesetz berufen. Wann und ob der Fall verhandelt werden kann, konnte das Gericht auf Anfrage unserer Zeitung noch nicht sagen. Die Chancen, dass Familie Dhot in nächster Zeit in Deutschland zusammen leben kann, sind nicht sehr hoch.
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