Doppelter Reifenschaden nach Fahrt durch schlechte Straße – zahlt die Stadt?

Patrick Buck

Weil das Wasser viel höher stand, konnte er das Ende der Fahrbahn nicht sehen: Klaus Winter zeigt die Stelle am Küpkersweg. Bild: Patrick Buck

Einen doppelten Reifenschaden führt ein Oldenburger auf den schlechten Straßenzustand am Küpkersweg zurück. Bekommt er von der Stadt nun sein Geld zurück?

Oldenburg - Gleich zwei beschädigte Reifen am Auto, so einen Ärger erlebt man auch nicht alle Tage. Dem Oldenburger Klaus Winter ist das passiert. Er führt diesen Vorfall auf Straßenschäden durch mangelnden Erhalt zurück – und fragt sich nun, ob die Stadt ihm die entstandenen Kosten ersetzt.

Der Fall

Winter war mit seinem Wagen am Küpkersweg in Wechloy unterwegs. Es war einer dieser Sommertage, an denen es viel regnete. Die Entwässerung in diesem Bereich funktioniert nicht richtig, es hatten sich riesige Pfützen an den Rändern gebildet. „Man konnte überhaupt nicht mehr sehen, wo der unbefestigte Straßenrand aufhört“, erzählt Winter. Als in einem schmalen Abschnitt Gegenverkehr kam, musste er weit nach rechts ausweichen und fuhr dabei offenbar über den Seitenrand hinaus. Nachdem Winter dann in Wechloy auf die Autobahn gefahren war, merkte er schnell, dass etwas nicht stimmte: Tatsächlich war der Vorderreifen platt. Er hielt auf dem Standstreifen an und rief den ADAC zu Hilfe. Mit dem glücklicherweise vorhandenen Ersatzreifen ging es dann zu Besuch nach Varel. Dort angekommen, wurde er mit den Worten empfangen: „Du, dein Hinterreifen ist platt.“ Der doppelte Reifenschaden kostete am Ende knapp 300 Euro.

Winter führt dieses Ärgernis auf scharfkantigen Splitt am Straßenrand oder die Kante einer Einfahrt zurück, die er wegen des stehenden Wassers im Küpkersweg nicht sehen konnte. Nun fragt er sich, ob die Stadt nicht in der Verantwortung ist, die Straßen so zu gestalten (Sanierung, bessere Entwässerung), dass so etwas nicht passieren kann – und ihm daher auch den Schaden ersetzt?

Die Stadt

Grundsätzlich ist so etwas möglich, erklärt die Stadtverwaltung auf Anfrage. Demnach gibt es Fälle, in denen die Stadt haftbar gemacht werden kann, wenn sie nachweislich ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Aufgaben sind daher regelmäßige Kontrollfahrten und das Beseitigen von akuten Schäden, die die Sicherheit gefährden. „Gerade bei schlechter Witterung haben wir jedoch immer wieder das Problem, dass beispielsweise an einem Tag eine Kontrollfahrt gemacht wurde, bei der alles in Ordnung gewesen ist, einen Tag später aber etwa ein Schwerlasttransport auf den Bankettbereich ausweicht und dadurch eine tiefe Spur reinfährt, die im schlechtesten Fall erst bei der nächsten Kontrollfahrt auffällt“, heißt es von Stadtsprecherin Kim Vredenberg-Fastje. Daher freue man sich über entsprechende Meldungen von Bürgern über das Online-Portal der Stadt.

Zur Frage der Haftung ergänzt die Sprecherin noch: Würden die Kontrollmaßnahmen in zeitlich ordnungsgemäßen Abständen durchgeführt, hafte die Gemeinde nicht, wenn es in der Zwischenzeit zu einem Zustand kommt, in dem die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.

Im Falle von Klaus Winter schätzt die Verwaltung die Chancen auf Schadenersatz eher gering ein, „da aufgrund der Witterung ein angemessenes Fahren und eine an die Witterung angepasste Fahrweise vorausgesetzt werden müssen und nach starken Regenfällen auch nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Seitenraum mit Grasnarbe noch dem Verkehr standhält.“

Grundsätzlich sei aber folgender Weg möglich: „Meldung des Schadens über das Servicecenter unter Tel. 0441/235-4444, mailen des Schadensformulars mit Dokumentation und Kostenvoranschlag, die städtische Stellungnahme geht an unsere Versicherung und die Versicherung prüft und entscheidet über eine mögliche Kostenübernahme.“

Einzelfälle, in denen die Stadt zahlen musste, habe es gegeben. „Allerdings wurde das Gros der Schäden abgelehnt“, so Vredenberg-Fastje.


 

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