Politik will Begrüßungsgeld für junge Neu-Oldenburger verdoppeln
Artikel vom 06.02.2023

50 Euro: So viel Begrüßungsgeld können Studenten in Oldenburg erhalten. Wie viel wird es künftig sein? Bild: Pexels
Studenten, die sich mit ihrem Hauptwohnsitz in Oldenburg anmelden, können Begrüßungsgeld beantragen. Bald soll es mehr geben und weitere Gruppen sollen davon profitieren.
Den Begriff Begrüßungsgeld kennt man vor allem aus der Zeit nach dem Mauerfall, als DDR-Bürger von der Bundesrepublik 100 Mark geschenkt bekamen. Doch auch Oldenburg zahlt seit Jahren Begrüßungsgeld – an zugezogene Studenten, die sich mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden. Was die jungen Leute freuen dürfte: Die Politik will pro Person mehr Geld ausbezahlen und darüber hinaus den Empfängerkreis erweitern.
Bislang gibt es für Antragsteller 50 Euro. Aktuell können alle, die nach dem 30. Juni 2022 ihr Studium in Oldenburg begonnen haben und sich danach erstmalig mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt angemeldet haben, die Zahlung beantragen. Die Online-Unterlagen müssen bis zum 30. Juni dieses Jahres eingereicht sein.
Künftig 100 Euro
Auf Antrag von Grünen und SPD und mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Finanzausschuss nun auf den Weg gebracht, das Begrüßungsgeld auf 100 Euro zu erhöhen. Zudem sollen künftig auch Auszubildende und Menschen, die einen Freiwilligendienst ableisten, die Zahlung beantragen können – sofern sie neu in die Stadt kommen. Der Verwaltungsausschuss und der Rat müssen noch zustimmen.
Hintergrund der Maßnahme ist, dass insbesondere junge Menschen, die zu Ausbildungszwecken nach Oldenburg kommen, sich oft gar nicht oder nicht mit dem Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden. Laut Verwaltung hatten zum Jahreswechsel 8081 Personen ihren Zweitwohnsitz in der Stadt. Als Kommune profitiert man allerdings von den Einwohnern mit Erstwohnsitz, unter anderem bei den Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich. Laut Stadt lässt sich das zwar nicht genau beziffern, weil auch andere Parameter hineinspielen. Man gehe jedoch davon aus, dass man pro neuem Einwohner mehr Geld einnimmt, als man durch die 100 Euro Begrüßungsgeld ausgibt, heißt es in der Verwaltungsvorlage.
Ab 2024
Eine Erhöhung der Zahlung und die Ausweitung des Empfängerkreises würde nach Zustimmung des Rates für die Auszahlung im Jahr 2024 wirksam. Geklärt werden muss noch, wie die Azubis und Freiwilligendienstler ihre Berechtigung nachweisen. Das soll rein digital geschehen.
Im vergangenen Jahr wurden 385 Anträge bewilligt (2021: 351; 2020: 380; 2019: 502; 2018: 583). Die Verwaltung schätzt, dass durch die Erhöhung des Begrüßungsgeldes auf 100 Euro und die höhere Zahl an Berechtigten Mehrkosten von rund 35?000 Euro pro Jahr entstehen.
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