Braker Unternehmer gewinnt vor Gericht und ist trotzdem ein Verlierer
Artikel vom 06.01.2023

„Im Nachhinein ist man schlauer“: Gerhard Clausnizer ärgert sich über den kuriosen Ausgang des Rechtsstreits mit der GIB. Bild: Nicolas Reimer
Ein Braker Unternehmer hat den Rechtsstreit mit dem Müllentsorgungsunternehmen gewonnen, das neue Möbel im Sperrmüll entsorgt hat. Als Sieger kann er sich nach dem kuriosen Urteil aber nicht fühlen.
Gerhard Clausnizer hat gewonnen und gleichzeitig verloren. Juristisch darf sich der Braker Geschäftsmann, dessen Verkaufsmöbel irrtümlicherweise von der GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH als Sperrmüll entsorgt worden waren, zwar als Sieger fühlen. Finanziell wird er nach einem Urteil des Landgerichts Oldenburg allerdings mit einem Minus aus dem Rechtsstreit gehen. „Das ist ärgerlich, ich fühle mich als Loser“, sagt er.
Clausnizer verkauft in seinem Geschäft an der Breiten Straße unter anderen massive Grill-Tische und die dazugehörenden Bänke, die zu Werbezwecken auch mal vor dem Geschäft stehen – unangekettet. Am 24. Februar 2022 verschwindet ein solches Ensemble allerdings spurlos. Wie sich relativ schnell herausstellt, hatte die Müllabfuhr die Möbel gemeinsam mit dem tatsächlichen Sperrmüll eines Nachbarn entsorgt. Clausnizer beschritt in der Folge den Rechtsweg, nachdem die GIB sein außergerichtliches Angebot abgelehnt hatte.
Entscheidung des Richters
Der vorsitzende Richter Dirk Rahe urteilte nun, dass die beiden zuständigen GIB-Mitarbeiter an jenem Morgen „fahrlässig und amtspflichtwidrig“ gehandelt hätten. Beide seien „nicht mit der bei dem Abtransport von vermeintlichem Sperrgut erforderlichen Sorgfalt“ vorgegangen, da sie die Sperrmüllkarte des Nachbarn nicht mit den vor dem Haus stehenden Gegenständen abgeglichen hätten. Wäre dies geschehen, hätte der Irrtum verhindert werden können, glaubt der Richter.
Letztlich habe Clausnizer einen Vermögensschaden erlitten – jedoch nicht in der Höhe, die Clausnizer angegeben hatte. Den beanspruchten Schadenersatz in Höhe von knapp 2000 Euro (Herstellungskosten) könne er laut Richter Rahe ebenso wenig verlangen, wie fiktive Verkaufskosten ansetzen. Den Zeitwert schätzte die Zivilkammer des Landgerichts auch deshalb auf lediglich 800 Euro, da zum Zeitpunkt der Entsorgung vermutlich nur noch zwei statt vier Bänke vor dem Geschäft standen.
Erklärung des Anwalts
Für Clausnizer endet der Erfolg also mit einer Niederlage. Sein Rechtsanwalt Hans-Dieter Beck erläuterte den für Laien kuriosen Ausgang und begründete diesen mit der Forderung, die sein Mandant gestellt hatte. Das Gericht erkannte nur 40 Prozent der vom Kläger angestrebten Schadenersatzsumme an. Entsprechend verteilen sich die zu zahlenden Prozesskosten auf beide Parteien, sodass Clausnizer vermutlich rund 900 Euro zahlen muss.
„Das kann man so machen, muss man aber nicht“, meinte Beck mit Blick auf diese Entscheidung des Richters. Stolz durfte der Braker Jurist dennoch sein, denn seinen Angaben zufolge werden Amtshaftungsklagen „komischerweise eher selten“ zugunsten der Kläger entschieden.
Einschätzung der GIB
Wohl auch deshalb will Clausnizer auf eine Berufung oder Revision verzichten, wie er im Gespräch mit unserer Redaktion verrät. „Ich habe das überlegt, mache nun aber den Deckel drauf“, sagt er.
Das Entsorgungsunternehmen, das am 2. Januar das Urteil erhalten hatte, habe derzeit keine Informationen über die Entscheidung der Gegenseite, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Daher könne die GIB diesbezüglich noch keine weiteren Schlüsse ziehen. „Laut derzeitigem Stand werden wir das Urteil akzeptieren und von einer Berufung absehen“, sagte die Sprecherin weiter.
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