So geht die Wesermarsch gegen Geldwäsche vor
Artikel vom 14.11.2023

Geldwäsche klingt nach einem ausschließlichen Problem international agierender Konzerne und Banken, doch der Schein trügt. Bild: Symbolbild / Pexels
Es gibt strikte Auflagen für Bargeld-Geschäfte, auch in der Wesermarsch. Wer dagegen verstößt, kann Probleme bekommen – denn dann liegt der Verdacht der Geldwäsche nahe.
Wesermarsch/Brake - Es ist der Job der Kreisverwaltung, Geldwäsche auf regionaler Ebene zu verhindern, denn Geldwäsche ist nicht nur ein Problem großer, weltweit agierender Konzerne. Schon im Kleinen können Kriminelle einiges bewegen, sprich waschen. Und so müssen die Kreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen beispielsweise Autohändler im Bereich von An- und Verkauf oder Im- und Export, aber auch Schmuck-, Juwelier- oder Edelmetallhändler sowie all jene, die ihr Geld mit Kunst, Antiquitäten oder Pfandleihhäusern verdienen, über ihre Pflichten aufklären und ihre Transaktionen im Auge behalten.
Bargeldsummen im Blick
Denn das Geldwäschegesetz besagt, dass keine großen Bargeldsummen den Besitzer wechseln dürfen, ohne dass die Identität vom Kunden gesichert und der Weg des Geldes nachvollziehbar ist. Deshalb sind die Händler unter anderem verpflichtet, sich bei Bargeldsummen ab 10.000 Euro beziehungsweise bereits ab 2.000 Euro bei Gold- und Edelmetallankauf, den Ausweis vorlegen zu lassen und den Verkaufsprozess genau zu dokumentieren.
Keine spontanen Kontrollen
Beim Landkreis Wesermarsch ist das Thema Geldwäsche im Fachdienst für Sicherheit und Ordnung angesiedelt. Spontane Kontrollen bei Betrieben gibt es hier aber nicht. „Da es für diesen Bereich aber in der Wesermarsch wie auch in den umliegenden Landkreisen keine separate Teil- oder Vollzeitstelle gibt, verteilen sich lediglich geringe Arbeitszeitanteile auf einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt“, teilte die Pressestelle auf Nachfrage mit. „Dieses hat in der Praxis zur Folge, dass das Ordnungsamt des Landkreises Wesermarsch Hinweisen aktiv nachgeht.“ Sprich: Geht eine Meldung ein, gehen die Mitarbeiter dem Verdacht auf Geldwäsche nach. Gibt es keinen Verdacht, gibt es auch keine Kontrollen.
Schnittstelle
Gleichzeitig fungiert der Landkreis als Schnittstelle, um die Informationsübermittlung zu übergeordneten Behörden sicherzustellen, wie dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, sowie zu weiter ermittelnden Behörden, wie dem Zoll oder der Financial Intelligence Unit (FIU). „Letztere analysiert als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz“, so die Pressestelle weiter. Und die beiden letzteren sind es auch, die immer wieder vor Geldwäsche in kleineren Regionen warnen: „Geldwäsche – das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur weltweit agierende Konzerne, sondern auch regional tätige Betriebe“, so die Behörden.
Bußgelder
Eine Art Bußgeldkatalog, nach dem man die zu erwartende Strafe bereits vorab mal kalkulieren könnte, gibt es übrigens nicht. Hier wird auf die Schwere des Verstoßes geschaut, aber auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs, etwa des Schmuckhändlers von nebenan.
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