Artikel vom 10.08.2023

Sie hat im Tierheim den Namen Ida bekommen: Die kleine Hündin wurde an der Hundsmühler Straße gefunden und könnte nach der Fundtierregelung vermittelt werden. Bild: Tierheim Oldenburg
Ein Fundtier kommt ins Oldenburger Tierheim und niemand vermisst es. Ab wann darf es in ein neues Zuhause vermittelt werden? Was passiert, wenn sich dann doch der Halter meldet? Hier die Antworten.
Oldenburg - Ida ist nicht der wahre Name der kleinen Hündin. So wurde sie vom Tierheimteam genannt. Wie sie wirklich heißt, wo sie eigentlich zu Hause ist, das wissen die Tierpfleger nicht. Denn Ida ist als Fundtier ins Heim gekommen. An der Hundsmühler Straße war sie entdeckt worden. Das ist schon sechs Wochen her. Niemand hat ihren Verlust gemeldet.
Da könnte man die Hündin doch zur Vermittlung freigeben? Oder wie lange gehört ein Fundtier seinem ursprünglichen Halter? „Unter Vorbehalt“ dürfe die kleine Ida jetzt in ein neues Zuhause abgegeben werden, informiert das Tierheim. Und dann greife die sogenannte Fundtierregelung. „Diese besagt, dass ein Halter noch sechs Monate lang sein Tier zurückfordern darf. Auch wenn es bereits in dem neuen Zuhause lebt“, erklärt Tierpflegerin Jaymee Deppe auf Anfrage dieser Redaktion. Das werde vor der Vermittlung immer genau mit den neuen Haltern besprochen. „Erfahrungsgemäß passiert das aber sehr selten.“
Wenn ein Fundtier im Oldenburger Tierheim abgegeben wird, dann läuft dort (neben der tiermedizinischen Untersuchung) immer das gleiche Prozedere ab. Die Tierpfleger gucken als allererstes immer nach einer Kennzeichnung: zum Beispiel, ob das Tier einen Chip hat, und falls ja, ob es registriert ist. Oder ob das Tier mit einem Tattoo gekennzeichnet ist. „Aber natürlich achten wir auch auf Halsbänder mit Steuer-/oder Tasso-Marke oder einem Adressanhänger“, so Deppe.
Wenn keine Hinweise auf einen Halter gefunden werden, postet das Team die Hunde immer nochmal auf der Facebookseite des Tierheims. „Um noch mehr Menschen zu erreichen. Wir hoffen dadurch den Besitzer zu finden oder Menschen, die den Besitzer oder das Tier kennen und weiterhelfen können.“
Wenn auch dann noch kein Halter ausfindig gemacht werden konnte, wird das Tier 14 Tage im Tierheim. Danach darf es vermittelt werden – unter Vorbehalt. Also mit der „Fundtierregelung“.
Bei der kleinen Ida sind die 14 Tage längst verstrichen. Sie wurde laut dem Tierheim am 25. Juni von einer Frau auf der Hundsmühler Straße gesichert, erstmal mit nach Hause genommen und am nächsten Tag zum Tierheim gebracht. Dort ist man fest davon überzeugt, dass die Hündin ein liebevolles Zuhause hatte und sicherlich von jemanden vermisst wird, der möglicherweise älter ist.
Jaymee Deppe berichtet: „Leider ist Ida nicht gechippt. Sie trug nur ein graues Halsband ohne Marke oder Adressanhänger. Auch auf unseren Facebook-Post meldete sich bisher keiner. Ida mag Menschen sehr gerne. Sie freut sich über jeden Tierpfleger. Mit anderen Hunden versteht sie sich sehr gut. Am liebsten wird Ida den ganzen Tag betüdelt.“ Die Tierpfleger vermuten, das es sich bei der Hündin um einen Dackel-Chihuahua-Mischling handelt. Ihr Alter schätzen sie grob auf sieben bis zehn Jahre.
Wer Ida oder Idas Halter kennt, soll sich unbedingt im Tierheim Oldenburg, Nordmoslesfehner Straße 412, unter Tel. 0441/504293 oder Mail an tiere@tierheim.ol.de melden. Denn: „Ida möchte gerne wieder nach Hause.“