Reserviert und nicht erschienen – Darum verlangen einige Restaurants eine Gebühr

Artikel vom 11.09.2023

Tim Rosenau

Bittet seine Gäste zu Tisch oder zur Kasse: Restaurantbesitzer Kevin Gideon. Bild: Tim Rosenau

Mit einer „No-Show-Gebühr“ bitten Gastronomen Kunden zur Kasse, die ihre Reservierung nicht wahrgenommen oder kurzfristig abgesagt haben. Auch Restaurants im Nordwesten verlangen die Gebühr.

Im Nordwesten - Nach einem Besuch im Restaurant folgt immer die Rechnung – so lauten die Regeln. Allerdings verlangen Gastronomen im Nordwesten teilweise auch Bezahlung von Gästen, die gar nicht erst in das Restaurant gekommen sind. Eine „No-Show-Gebühr“ wird fällig, wenn Kunden eine Reservierung nicht wahrnehmen oder kurzfristig absagen.

Beim Restaurant Kevin Gideon in der Oldenburger Innenstadt sei die Zahl der Gäste, die auf eine Stornierung verzichten, im vergangenen Jahr gestiegen, berichtet Besitzer Kevin Gideon. Aufgrund der verschwendeten Arbeitszeit und dem dadurch verlorenen Umsatz entschied er sich, eine „No-Show-Gebühr“ einzuführen. „Wenn die Gäste uns hängen lassen, bitten wir sie zur Kasse“, sagt er.

„Riesengroßes Ärgernis“

Bei Betrieben, die eine große Anzahl von Tischen haben, falle eine plötzliche Absage weniger ins Gewicht, sagt Hildegard Kuhlen, Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststätten-Bezirksverbandes Weser-Ems (Dehoga). „In der Spitzengastronomie, die meistens nur wenige Tische hat, ist das aber ein riesengroßes Ärgernis.“ Diese Restaurants hätten die Plätze anderweitig vergeben können und müssten nichts verschwenden, sagt Kuhlen.

Dass Restaurantbesucher eine Reservierung ohne Absage nicht wahrnehmen, sei ein neueres Phänomen. Einen Anstieg gebe es laut der Dehoga-Geschäftsführerin seit den Lockerungen nach der Corona-Pandemie. Um dem entgegenzuwirken, erheben einige Gastronomen nun eine Gebühr. Darauf wird bei Reservierungen im Voraus hingewiesen.

Gebühr soll Abschrecken

Allein die Androhung einer „No-Show-Gebühr“ würde häufig schon ausreichen, sagt Ahmed Mourad, Gastronomieleiter des Restaurants im Romantikhotel Jagdhaus Eiden (Bad Zwischenahn). „Die Regel soll abschrecken und unsere Gäste dazu bringen, wenigstens abzusagen“, sagt er. Das Restaurant plant seine einheitlichen Menüs für größere Gruppen bereits zwei Wochen im Voraus – deshalb wurde die Gebühr eingeführt. Ein Nichterscheinen ohne Absage stellt das Jagdhaus dementsprechend in Rechnung: 80 Prozent des Menü-Preises sind dann fällig. Dabei gehe es dem Jagdhaus vor allem darum, dass die Kunden mit ihren Reservierungen verantwortungsvoll umgehen. „Letztendlich bekommen wir die Tische schnell wieder belegt“, sagt der Gastronomieleiter

Auch die Oldenburger Kaiserküche erhebt eine Gebühr für freibleibende Tische. „Wir haben anfangs lange überlegt, ob wir eine No-Show-Gebühr einführen“, erinnert sich Malte Ibbeken, der das Restaurant zusammen mit Clarissa Ibbeken leitet. 60 Euro kosten eine kurzfristige Absage oder unentschuldigtes Fernbleiben. „Unsere Arbeit und die Produkte müssen trotzdem bezahlt werden“, sagt Malte Ibbeken.

Zu Beginn habe es starken Gegenwind gegeben, heute seien die Geschäftsführenden froh, dass sie sich für die Sonderzahlung entschieden haben. Die Gäste würden früh genug absagen oder der Tisch anderweitig vergeben werden. „Bis jetzt mussten wir die Gebühr nicht einmal einfordern“, sagt der Besitzer.

Das Sterne-Restaurant des Hotels Seesteg auf Norderney verlangt keine Gebühr, sagt Rezeptionist Ben Langensiepen. „Wir können uns vor Anfragen kaum retten“, berichtet Langensiepen. Fast jeden Tag gebe es eine Warteliste für die 17 Tische. Dementsprechend sei es für das Restaurant Seesteg kein Problem, die reservierten Tische wieder aufzufüllen.


 

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