Wie Schottergärten der Umwelt schaden

Wildeshausen - Beim Thema Schottergärten scheiden sich die Geister: In Wildeshausen und umzu tauchen immer mehr Vorgärten aus Stein und Kies auf. Vor den Wohnhäusern erstreckt sich statt grünem Rasen ein Meer von Steinen. Die Idee hinter der neumodischen Gartengestaltung: Modern und pflegeleicht soll das Kiesbeet sein. Allerdings sind die Schottergärten nicht nur ökologisch fragwürdig, sondern können auch gegen die Bauordnung verstoßen.
Nachteile
Beim Anlegen eines Schottergartens wird eine Plane gezogen, die dann mit Kies befüllt wird. „Das Problem bei dieser Bauart ist, dass das Regenwasser aufgrund des Kunststoffvlies’ nicht absickern kann. Außerdem belastet es die Umwelt, wenn das Vlies sich zersetzt“, sagt Wolfgang Pohl, Sprecher der Nabu (Naturschutzbund)-Ortsgruppe Dötlingen-Wildeshausen. Es spreche aber noch mehr dagegen, so Pohl: „Eine solche Steinwüste kann nicht besiedelt werden. Die einzigen Pflanzen, die sich dort ausbreiten können, sind Moose, Flechten und Algen, die dann aber entfernt werden.“
So habe auch das Argument, man habe weniger Arbeit mit Schottergärten, keine Relevanz, da man letztendlich doch für sein Beet sorgen müsse. „Ein Garten macht Arbeit, aber dafür wird man auch belohnt“, sagt Pohl. Die blühenden Pflanzen und Artenvielfalt seien den Aufwand wert. Auch klimabedingt stellten die Schottergärten ein Problem dar: „Die Steine heizen sich in der Sonne auf und strahlen die Hitze dann wieder ab.“
Belehrung
Um das weitere Ausbreiten der Schottergärten einzudämmen, rät der Umweltschützer aber zur Wissenserweiterung anstatt zur Rüge: „Man muss mit gutem Beispiel vorangehen und damit andere anstecken“, sagt Pohl. Der gleichen Meinung ist Eva-Maria Langfermann. Die Baudezernentin des Landkreises Oldenburg sagt: „Bewusstseinsentwicklung muss im Vordergrund stehen. Es bringt mehr, Leute zu animieren, als ihnen Strafen aufzudrücken.“ Der Landkreis hat bereits Projekte in Zusammenarbeit mit dem Nabu gestartet, bei denen aufgeklärt werden soll. Verboten seien die Schottergärten allerdings nicht, sagt Langfermann, weist aber darauf hin, dass nicht bebaute Flächen laut der Niedersächsischen Bauverordnung begrünt werden müssen.
Die Behörden werden allerdings nur unter Umständen tätig: „Wir schreiten nach Ermessen ein. Wenn eine versiegelte Fläche die zulässige Größe überschreitet, können wir eingreifen“, sagt die Baudezernentin. Dies sei der Grund, warum nicht direkt jeder Schottergarten angegangen wird: „Es gibt Themen mit höherer Relevanz, die von uns bearbeitet werden müssen.“ Außerdem seien in Ganderkesee, wo in der vergangenen Zeit ebenfalls vermehrt Schottergärten aufgetaucht sind, sowohl die Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen als auch die Anzahl an Schottergärten zurückgegangen, fügt sie hinzu. „Ich hoffe, dass dies überall der Fall sein wird.“
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